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Fuchs Bedachungen GmbH

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Werk- und Werklieferungsleistungen sowie sonstige Leistungen zwischen der Fuchs Bedachungen GmbH, Lußhardtstr. 8, 76661 Philippsburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

(2) An verbindliche Angebote hält sich der Auftragnehmer, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(3) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeigt sich während der Ausführung, dass die tatsächlichen Kosten die Angaben eines unverbindlichen Kostenvoranschlags wesentlich (in der Regel um mehr als 15 %) übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.

(2) Technisch bedingte Abweichungen sowie handelsübliche Abweichungen in Maßen, Farben und Materialbeschaffenheit — insbesondere bei Naturprodukten wie Ziegeln, Schiefer oder Holz — bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer mit der Ausführung zu beauftragen.

§ 4 Preise

(1) Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Werden Arbeiten nach Aufwand (Stundenlohnarbeiten) ausgeführt, werden die aufgewendete Arbeitszeit, Material sowie An- und Abfahrt nach den vereinbarten bzw. ortsüblichen Sätzen abgerechnet.

(3) Zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Leistungen (z. B. verdeckte Schäden an der Dachkonstruktion) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für nachgewiesene, vertragsgemäß erbrachte Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Abschlagsrechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen: gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ausführungsstelle zugänglich und der Beginn der Arbeiten ohne Hindernisse möglich ist. Erforderliche Anschlüsse (insbesondere Strom und Wasser) sind vom Auftraggeber unentgeltlich bereitzustellen.

(2) Notwendige behördliche Genehmigungen (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden) sowie Angaben zu verdeckt verlegten Leitungen und Installationen sind vom Auftraggeber rechtzeitig beizubringen bzw. mitzuteilen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, kann der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.

§ 7 Termine und Fristen

(1) Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Umstände höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse — insbesondere ungeeignete Witterung, Streik oder Lieferverzögerungen — verlängern verbindliche Fristen angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Nachunternehmern eintreten.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Nimmt der Auftraggeber ein fertiggestelltes Werk nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Abnahme nach Ablauf der Frist als erfolgt. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

§ 9 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit dem Tag der Meldung der Fertigstellung auf ihn über.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist.

(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 11 Mängelrechte (Gewährleistung)

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme, im Übrigen zwei Jahre (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei sonstigen Werkleistungen ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig; die Fristen für Bauwerke bleiben unberührt.

(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB gilt entsprechend).

(4) Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf ungeeignete Vorleistungen Dritter, vom Auftraggeber gestellte Materialien, unsachgemäße Nutzung, unterlassene Wartung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend eine weitergehende Haftung besteht.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einem Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber) oder im Fernabsatz (z. B. telefonisch oder per E-Mail) geschlossen wurde. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fuchs Bedachungen GmbH
Lußhardtstr. 8
76661 Philippsburg
Telefon: +49 7256 2070371
E-Mail: info@fuchs-dach.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Fuchs Bedachungen GmbH, Lußhardtstr. 8, 76661 Philippsburg, E-Mail: info@fuchs-dach.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 14 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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